Allgemeine Informationen Pfeil Zurück

Sie erreichen Niendorf mit dem Auto am besten über die A1 Richtung Travemünde, mit dem Zug bis Timmendorfer Strand oder Travemünde. Von beiden Bahnhöfen fahren Taxen und Busse nach Niendorf. In Niendorf gibt es einen EDEKA-Einkaufsmarkt, viele Bäcker, Schlecker, Apotheke, zwei Bankfilialen, Post, Videothek, interessante Läden, die sich auf die schönen Dinge des Lebens spezialisiert haben und den Fischmarkt am Hafen, wo Sie direkt vom Kutter Ihren Fisch kaufen können. Wochenmarkt donnerstags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie bei Ihrer Anreise.

Vermietung der Ferienwohnungen ab einer Woche, Weihnachten und Jahreswechsel ebenfalls ab einer Woche. Auch kürzere Belegungszeiten ab 3 Tagen sind je nach Buchungslage möglich. Um anfallende Stornokosten bei Nichtantreten der Reise zu vermeiden, empfehlen wir eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschliessen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

Bollerwagen, Kinderreisebetten, Hochstühle sowie Bettwäsche und Handtücher können Sie über uns erhalten. Ein Wäschepaket (1 Bett- u. 1 Kissenbezug, 1 Laken, 1 Badetuch, 2 Handtücher) inklusive Bett beziehen kostet pro Person Euro 13,–. Mehrbedarf gegen Aufpreis möglich. In den Wäschepaketen sind ebenfalls für jede Wohnung 1 Badevorlage und 2 Geschirrhandtücher enthalten.

Kurtaxe ist in den Preisen nicht enthalten.

Höhe der Kurabgaben

01.01. bis 15.05.: 1,50 € pro Übernachtung/Person
15.05. bis 15.09.: 2,60 € pro Übernachtung/Person
15.09. bis 31.12.: 1,50 € pro Übernachtung/Person

Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80% v. H. nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50% v.H.

Änderungen vorbehalten.

Von der Kurtaxe sind befreit: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 100% Schwerbeschädigte.


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung/das Appartement bestellt und zugesagt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung/des Appartements dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 95 % des vereinbarten Preises zu bezahlen.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen/Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vermietung der Wohnung/des Appartements hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck